vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlage 8 Abkommen über die Rückübernahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten (Kasachstan)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2026

Anlage 8

ANHANG 8

Zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Kasachstan und der Österreichischen Bundesregierung über die Rücknahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten

(Anm.: Anhang 8 als PDF dokumentiert)

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2026

Gesetzesnummer

20013165

Dokumentnummer

NOR40277588

Zusatzdokumente: Anhang 8 

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)