Regelungsgegenstand
§ 1.
Diese Verordnung legt nähere Vorschriften über die Führung der Ärzteliste, die Form der Anmeldung zur Eintragung in die Ärzteliste sowie den Inhalt und die Form des Ärztinnen-/Ärzteausweises fest.
Zuletzt aktualisiert am
22.12.2025
Gesetzesnummer
20013063
Dokumentnummer
NOR40273719
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
