Findet ab dem Schuljahr 2026/27 Anwendung (vgl. § 3).
Verweisungen
§ 2.
Soweit in dieser Verordnung auf andere Bundesgesetze oder Verordnungen verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
29.09.2025
Gesetzesnummer
20012969
Dokumentnummer
NOR40271856
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