Monitoring
§ 7.
Die Austro Control GmbH hat der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur jährlich über die Zeiten der Ab- und Anschaltung (Dauer, Häufigkeit) der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung der Luftfahrthindernisse zu berichten. Dieser Bericht ist von der Austro Control GmbH im Internet auf ihrer Website allgemein zugänglich zu veröffentlichen.
Zuletzt aktualisiert am
23.09.2025
Gesetzesnummer
20012967
Dokumentnummer
NOR40271836
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