§ 1.
Mit dieser Verordnung werden die im Ausmaß von zwei Dritteln der positiven Inflationsrate angepassten Beträge gemäß § 33 Abs. 1a EStG 1988 für das Jahr 2026 kundgemacht.
Zuletzt aktualisiert am
02.09.2025
Gesetzesnummer
20012957
Dokumentnummer
NOR40271615
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