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§ 4 Heimarbeitstarif für Knopfwaren und deren Adjustierung, ausgenommen Zwirnknöpfe, durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2025

Wirksamkeitsbeginn

§ 4.

Der Wirksamkeitsbeginn dieses Heimarbeitstarifes wird mit 1. Mai 2025 festgesetzt.

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2025

Gesetzesnummer

20012935

Dokumentnummer

NOR40270391

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