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§ 2 Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2025

Entgelte

§ 2.

Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind nach dem am 25. Februar 2025 abgeschlossenen Kollektivvertrag für die Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeugeuger Österreichs, Lohntabelle für Papierkonfektionsarbeiter, Lohngruppe 5, mit einem Stundenlohn von 11,10 € zu berechnen.

Schlagworte

Kartonagewarenerzeuger

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2025

Gesetzesnummer

20012929

Dokumentnummer

NOR40270356

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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