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Artikel 1 BFG 2025

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2025

Artikel 1

Bewilligung

Artikel I. Der als Anlage I angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2025 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Auszahlungen und Einzahlungen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:

 

Allgemeine Gebarung

Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit

 

(Beträge in Millionen Euro)

 

Auszahlungen:

123.233,419

221.498,425

 

Einzahlungen:

105.101,056

239.630,788

 

Nettofinanzierungsbedarf:

18.132,363

 

 

Finanzierungsüberschuss:

 

18.132,363

 

    

Der Nettofinanzierungsbedarf der allgemeinen Gebarung vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2025 an Mehreinzahlungen und Minderauszahlungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Mittelumschichtungen und Mittelverwendungsüberschreitungen gemäß Artikel IV und V herangezogen werden.

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2025

Gesetzesnummer

20012915

Dokumentnummer

NOR40270148

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