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§ 4 LFPD-NebLV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2025

Betreuung der Schulbibliothek

§ 4.

Ist eine Vertragslehrperson mit der Betreuung einer nach dem Modell „Schulbibliothek an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen“ eingerichteten Schulbibliothek betraut, ist diese Tätigkeit, wenn die Schule mehr als 300 Schülerinnen und/oder Schüler aufweist, in folgendem Ausmaß der Unterrichtserteilung gleichzuhalten:

  1. 1. als 7,293 Wochenstunden die Betreuung einer Schulbibliothek der Größenklasse I (bis 600 Schülerinnen und Schüler, rund 5000 Bände, wöchentliche Öffnungszeit: neun Stunden),
  2. 2. als 9,116 Wochenstunden die Betreuung einer Schulbibliothek der Größenklasse II (über 600 Schülerinnen und Schüler, rund 7500 Bände, wöchentliche Öffnungszeit: elf Stunden),
  3. 3. als 10,94 Wochenstunden die Betreuung einer Schulbibliothek der Größenklasse III (über 1000 Schülerinnen und Schüler, rund 10000 Bände, wöchentliche Öffnungszeit: 13,5 Stunden).

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2025

Gesetzesnummer

20012911

Dokumentnummer

NOR40270110

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