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§ 5 LuFSchVRGV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.5.2025

In- und Außerkrafttreten; Übergangsbestimmungen

§ 5.

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festsetzung der Reisegebühren für die Teilnahme an Schulveranstaltungen, BGBl. Nr. 3/1987, außer Kraft.

(2) Auf Schulveranstaltungen, die vor dem Außerkrafttreten der Verordnung über die Festsetzung der Reisegebühren für die Teilnahme an Schulveranstaltungen, BGBl. Nr. 3/1987, begonnen haben, ist die genannte Verordnung weiterhin anzuwenden.

Schlagworte

Inkrafttreten

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2025

Gesetzesnummer

20012893

Dokumentnummer

NOR40269504

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