Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 3.
Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.
Zuletzt aktualisiert am
17.04.2025
Gesetzesnummer
20012879
Dokumentnummer
NOR40269220
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