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§ 3 Fahrverbotskalender A 10 2025

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.4.2025

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 3.

Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2025

Gesetzesnummer

20012878

Dokumentnummer

NOR40269216

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