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§ 1 Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von abschließenden Prüfungen in den Jahren 2026, 2027 und 2028

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.2.2025

Regelungsbereich

§ 1.

Diese Verordnung regelt die Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von Reifeprüfungen, Reife- und Diplomprüfungen, Diplomprüfungen, Berufsreifeprüfungen sowie Externistenprüfungen, die einer Reifeprüfung, Reife- und Diplomprüfung oder Diplomprüfung entsprechen, mit Haupttermin in den Schuljahren 2025/26 und 2026/27 sowie die diesen Hauptterminen folgenden Termine (Herbsttermin 2026 und Wintertermin 2027 sowie Herbsttermin 2027 und Wintertermin 2028).

Schlagworte

Reifeprüfung

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2025

Gesetzesnummer

20012834

Dokumentnummer

NOR40268471

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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