Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigungen der ELGA GmbH
§ 14.
(1) Die spezifischen Zugriffsberechtigungen gemäß § 8 umfassen für die ELGA GmbH
- 1. einen schreibenden Zugriff für die Zwecke gemäß § 8 Abs. 1 Z 2 sowie
- 2. einen schreibenden und lesenden Zugriff für die Zwecke gemäß § 8 Abs. 7.
(2) Die spezifische Zugriffsberechtigung gemäß § 10 umfassen für die ELGA GmbH einen schreibenden Zugriff für den Zweck gemäß § 10 Abs. 2 Z 3.
(3) Die spezifischen Zugriffsberechtigungen für die Zwecke gemäß § 8 Abs. 1 und § 10 Abs. 2 Z 3 besteht für die ELGA GmbH ab Inkrafttreten dieser Verordnung bis zu dem in § 30 genannten Zeitpunkt.
Zuletzt aktualisiert am
03.02.2025
Gesetzesnummer
20012829
Dokumentnummer
NOR40268306
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