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§ 14 eHealthV 2025

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.1.2025

Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigungen der ELGA GmbH

§ 14.

(1) Die spezifischen Zugriffsberechtigungen gemäß § 8 umfassen für die ELGA GmbH

  1. 1. einen schreibenden Zugriff für die Zwecke gemäß § 8 Abs. 1 Z 2 sowie
  2. 2. einen schreibenden und lesenden Zugriff für die Zwecke gemäß § 8 Abs. 7.

(2) Die spezifische Zugriffsberechtigung gemäß § 10 umfassen für die ELGA GmbH einen schreibenden Zugriff für den Zweck gemäß § 10 Abs. 2 Z 3.

(3) Die spezifischen Zugriffsberechtigungen für die Zwecke gemäß § 8 Abs. 1 und § 10 Abs. 2 Z 3 besteht für die ELGA GmbH ab Inkrafttreten dieser Verordnung bis zu dem in § 30 genannten Zeitpunkt.

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2025

Gesetzesnummer

20012829

Dokumentnummer

NOR40268306

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