Stand der Information
§ 18.
Die Fachinformation hat im Sinne des Art. 35 Abs. 1 lit. i der Verordnung (EU) 2019/6 das Datum der Erstellung der Fachinformation nach Monat und Jahr, im Falle einer Änderung das Datum der letzten Änderung nach Monat und Jahr zu enthalten, wobei die Angabe der Jahreszahl vierstellig zu erfolgen hat.
Zuletzt aktualisiert am
03.02.2025
Gesetzesnummer
20012824
Dokumentnummer
NOR40268193
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