Zusätzliche Angaben zur Anwendung
§ 4.
Die Gebrauchsinformation hat erforderlichenfalls, insbesondere bei homöopathischen Veterinärarzneispezialitäten, einen geeigneten Hinweis zu enthalten, bei Fragen zur Veterinärarzneispezialität die Tierärztin bzw. den Tierarzt oder die Apothekerin bzw. den Apotheker zu konsultieren.
Zuletzt aktualisiert am
03.02.2025
Gesetzesnummer
20012823
Dokumentnummer
NOR40268145
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