Überarbeitungsdatum der Packungsbeilage
§ 10.
Die Gebrauchsinformation hat das Datum der Erstellung der Gebrauchsinformation nach Monat und Jahr, im Falle einer Änderung das Datum der letzten Änderung nach Monat und Jahr zu enthalten, wobei die Angabe der Jahreszahl vierstellig zu erfolgen hat.
Zuletzt aktualisiert am
03.02.2025
Gesetzesnummer
20012823
Dokumentnummer
NOR40268151
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