Entgelte
§ 2.
Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind unter Zugrundelegung des Kollektivvertrages für das chemische Gewerbe, gemäß dem in der Lohnstufe 3 mit 11,13 € festgesetzten Stundenlohn zu berechnen.
Zuletzt aktualisiert am
15.01.2025
Gesetzesnummer
20012817
Dokumentnummer
NOR40267861
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)