Erhebungsmerkmale
§ 9.
(1) Es sind folgende Merkmale zu den Kategorien gemäßAnlage II Spalte A auf der Ebene gemäß Anlage II Spalte F zu erheben:
- 1. Anzahl der erzeugten Konsumeier (Stück, Kilogramm),
- 2. Anzahl der erzeugten Konsumeier (Stück, Kilogramm) aus biologischer Produktion,
- 3. Anzahl der wöchentlich in Brutschränken eingelegten Eier (Stück),
- 4. Anzahl der wöchentlich geschlüpften Küken (Stück),
- 5. Anzahl der ein- und ausgeführten Küken (Intra- und Extra-EU Importe und Exporte) (Stück),
- 6. Anzahl der Brütereien und
- 7. Kapazität der Brutschränke (Stück Bruteier).
Zuletzt aktualisiert am
03.01.2025
Gesetzesnummer
20012812
Dokumentnummer
NOR40267620
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