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§ 19 Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 31.12.2024

3. Kapitel

Statistiken über die pflanzliche Erzeugung

1. Abschnitt

Themenbereich Anbaufläche und pflanzliche Erzeugung Erhebungsmasse, Statistische Einheiten

§ 19.

Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe, die Kulturen gemäß Anlage V Spalte A erzeugen sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen (Kulturflächen).

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2025

Gesetzesnummer

20012812

Dokumentnummer

NOR40267630

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