Erhebungsmerkmale
§ 17.
Es sind die Mengen (Tonnen und Eier zusätzlich in Stück) für tierische Erzeugnisse je Aufkommens- und Verwendungsart gemäß Anlage IV Spalte A, auf nationaler Ebene zu erheben.
Schlagworte
Aufkommensart
Zuletzt aktualisiert am
03.01.2025
Gesetzesnummer
20012812
Dokumentnummer
NOR40267628
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