§ 3.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft; zugleich tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 die Erneuerbaren-Förderbeitragsverordnung 2023, BGBl. II Nr. 498/2022, außer Kraft; sie ist auf für das Kalenderjahr 2024 zu entrichtende Erneuerbaren-Förderbeiträge weiterhin anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
02.01.2025
Gesetzesnummer
20012810
Dokumentnummer
NOR40267606
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