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Artikel 1 Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2025

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.12.2024

Artikel 1

Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2025 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeber:innen mit 25 bis 99 Dienstnehmer:innen monatlich 335 Euro, für Dienstgeber:innen mit 100 bis 399 Dienstnehmer:innen monatlich 472 Euro und für Dienstgeber:innen mit 400 oder mehr Dienstnehmer:innen monatlich 499 Euro.

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2024

Gesetzesnummer

20012792

Dokumentnummer

NOR40267427

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