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Artikel IV Rentenanpassung sowie Feststellung bestimmter Werte im Sozialentschädigungsrecht für das Kalenderjahr 2025

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2025

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Artikel IV

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2024

Gesetzesnummer

20012779

Dokumentnummer

NOR40266946

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