§ 1.
Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit
- 1. der Entwicklung,
- 2. der Wartung und
- 3. dem Betrieb
- von IT-Anwendungen und IT-Infrastruktur für die Erstellung von Förderkarten sowie die Zurverfügungstellung von Information über die Versorgung von Gebieten mit Breitband in leicht zugänglicher Form für Endnutzer gemäß § 84 TKG 2021 in der jeweils geltenden Fassung betraut.
Zuletzt aktualisiert am
11.12.2024
Gesetzesnummer
20012778
Dokumentnummer
NOR40266937
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