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§ 7 ALBV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2025

Möglichkeiten der Aufnahme von Schadstoffen durch Menschen

§ 7.

Die Abschätzung der Möglichkeiten der Aufnahme von Schadstoffen durch Menschen ist für die aktuelle und konkret absehbare Nutzung des Standorts und der Umgebung anhand folgender Kriterien zu beurteilen:

  1. 1. relevante Aktivitäten von Menschen,
  2. 2. mögliche Aufnahmepfade für Schadstoffe und
  3. 3. Art der Aufnahme (oral, inhalativ, dermal).

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2024

Gesetzesnummer

20012773

Dokumentnummer

NOR40266886

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