Artikel 1
Gegenstand
Dieses Abkommen regelt die Bedingungen für die Zusammenarbeit und freiwillige Hilfeleistungen bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen auf dem Hoheitsgebiet der beiden Vertragsparteien.
Zuletzt aktualisiert am
06.11.2024
Gesetzesnummer
20012723
Dokumentnummer
NOR40266189
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