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Artikel 6 Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (Bund – Vorarlberg)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.7.2024

Artikel 6

Geltungsdauer

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann nur im Einvernehmen der beiden Vertragsparteien aufgelöst werden.

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2024

Gesetzesnummer

20012711

Dokumentnummer

NOR40265842

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