§ 9.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft; zugleich tritt die DAC-Verordnung „Kamptal“, BGBl. II Nr. 273/2017, außer Kraft. Weine bis einschließlich des Jahrgangs 2023 dürfen weiterhin unter Einhaltung der bislang geltenden bezeichnungsrechtlichen Vorschriften in Verkehr gebracht werden.
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2024
Gesetzesnummer
20012689
Dokumentnummer
NOR40265245
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)