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Anlage 5 MAV 2024

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2024

Anlage 5

Beschreibung der Wehrdienstmedaille

  1. 1. Wehrdienstmedaille in Bronze:
  1. a) Kleinod: Kreisrund, Bronze, Durchmesser 40 mm. Auf der Vorderseite zeigt die Medaille die Aufschrift „STETS BEREIT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH“, darunter das Hoheitszeichen für Kampffahrzeuge und Militärluftfahrzeuge sowie zwei von Eichenlaub umgebene, gekreuzte Schwerter. Die Rückseite der Medaille zeigt einen dem Bundeswappen entsprechenden Adler. Die Verbindung der Medaille mit dem dreieckig gefalteten Band wird durch eine bronzene Öse hergestellt.
  2. b) Band: Blau, 45 mm breit, mit einem 6 mm breiten, rot-weiß-roten Mittelstreifen versehen.
  1. 2. Wehrdienstmedaille in Silber:
  1. a) Kleinod: Kreisrund, versilbert, Durchmesser 40 mm. Auf der Vorderseite zeigt die Medaille die Aufschrift „STETS BEREIT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH“, darunter das Hoheitszeichen für Kampffahrzeuge und Militärluftfahrzeuge sowie zwei von Eichenlaub umgebene, gekreuzte Schwerter. Die Rückseite der Medaille zeigt einen dem Bundeswappen entsprechenden Adler. Die Verbindung der Medaille mit dem dreieckig gefalteten Band wird durch eine versilberte Öse hergestellt.
  2. b) Band: Blau, 45 mm breit, beiderseits mit einem 3 mm vom Rand entfernten, 6 mm breiten, rotweiß-roten Streifen versehen.
  1. 3. Wehrdienstmedaille in Gold:
  1. a) Kleinod: Kreisrund, vergoldet, Durchmesser 40 mm. Auf der Vorderseite zeigt die Medaille die Aufschrift „STETS BEREIT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH“, darunter das Hoheitszeichen für Kampffahrzeuge und Militärluftfahrzeuge sowie zwei von Eichenlaub umgebene, gekreuzte Schwerter. Die Rückseite der Medaille zeigt einen dem Bundeswappen entsprechenden Adler. Die Verbindung der Medaille mit dem dreieckig gefalteten Band wird durch eine vergoldete Öse hergestellt.
  2. b) Band: Blau, 45 mm breit, mit einem 6 mm breiten rot-weiß-roten Mittelstreifen und beiderseits mit einem 3 mm vom Rand entfernten, 6 mm breiten, rot-weiß-roten Streifen versehen.

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2024

Gesetzesnummer

20012688

Dokumentnummer

NOR40265195

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