GrundmodulundHauptmodul „Fertigteilproduktion“ |
Die zur Prüfung antretende Person hat bei der Aufgabenstellung |
- 1. technische Unterlagen zu lesen (zB Skizzen, Zeichnungen, Normen, Vorschriften, QS-Dokumente, Aufträge, Abschlüsse, Bedienungsanleitungen, Pläne, Schaltpläne) und daraus benötigte Informationen zu entnehmen und anzuwenden,
- 2. eine Eingangskontrolle durchzuführen sowie die Qualität unterschiedlicher Holzarten zu beurteilen,
- 3. Schnittholz zu messen, zu berechnen und zu sortieren,
- 4. Produktionsschritte für die Herstellung von Produkten (zB Fenster, Türen, Treppen, Möbel und Möbelteile aus Holz und anderen Werkstoffen) durchzuführen,
- 5. Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen zur Herstellung von Produkten umzurüsten, einzurichten und einzustellen (zB Spannen und Richten, Einsetzen von Werkzeugen und Hilfsmitteln),
- 6. Bearbeitungswerkzeuge (zB Gatter-, Band- und Kreissägeblätter, Zerspanungswerkzeuge) zu schärfen, zu schränken, zu stauchen und zu härten sowie bestückte Werkzeuge zu behandeln,
- 7. Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) zu interpretieren und zu dokumentieren.
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Grundmodul und Hauptmodul „Werkstoffproduktion“ |
Die zur Prüfung antretende Person hat bei der Aufgabenstellung |
- 1. technische Unterlagen zu lesen (zB Skizzen, Zeichnungen, Normen, Vorschriften, QS-Dokumente, Aufträge, Abschlüsse, Bedienungsanleitungen, Pläne, Schaltpläne) und daraus benötigte Informationen zu entnehmen und anzuwenden,
- 2. eine Eingangskontrolle durchzuführen sowie die Qualität unterschiedlicher Holzarten zu beurteilen,
- 3. Schnittholz zu messen, zu berechnen und zu sortieren,
- 4. Produktionsschritte für die Herstellung von Produkten (zB Parkett, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholzplatten, Holzleimprodukte) durchzuführen,
- 5. Produktionsmaschinen und -anlagen zur Herstellung von Produkten umzurüsten, einzurichten und einzustellen (zB Spannen und Richten, Einsetzen von Werkzeugen und Hilfsmitteln),
- 6. Bearbeitungswerkzeuge (zB Gatter-, Band- und Kreissägeblätter, Zerspanungswerkzeuge) zu schärfen, zu schränken, zu stauchen und zu härten sowie bestückte Werkzeuge zu behandeln,
- 7. Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) zu interpretieren und zu dokumentieren.
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Grundmodul und Hauptmodul „Sägetechnik“ |
Die zur Prüfung antretende Person hat bei der Aufgabenstellung |
- 1. technische Unterlagen zu lesen (zB Skizzen, Zeichnungen, Normen, Vorschriften, QS-Dokumente, Aufträge, Abschlüsse, Bedienungsanleitungen, Pläne, Schaltpläne) und daraus benötigte Informationen zu entnehmen und anzuwenden,
- 2. eine Eingangskontrolle durchzuführen sowie die Qualität unterschiedlicher Holzarten zu beurteilen,
- 3. Holz nach Verwendung und optimaler Ausnutzung zu vermessen, einzuteilen und einzurichten sowie Einschnittsätze, auch computergestützt, zu berechnen,
- 4. Schnittlisten und Zuschnitte computergestützt zu erstellen,
- 5. Schnittholz zu messen, zu berechnen und zu sortieren,
- 6. Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen (zB Ablänganlagen, Band- oder Gattersägen, Hobelanlage, Sortieranlage, Brettschichtholzanlage) zur Herstellung von Produkten wie Schnittholz umzurüsten, einzurichten und einzustellen (zB Spannen und Richten, Einsetzen von Werkzeugen und Hilfsmitteln),
- 7. Bearbeitungswerkzeuge (zB Gatter-, Band- und Kreissägeblätter, Zerspanungswerkzeuge) zu schärfen, zu schränken, zu stauchen und zu härten sowie bestückte Werkzeuge zu behandeln,
- 8. Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) zu interpretieren und zu dokumentieren.
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Grundmodul und Hauptmodul „Fensterbautechnik“ |
Die zur Prüfung antretende Person hat bei der Aufgabenstellung |
- 1. technische Unterlagen zu lesen (zB Skizzen, Zeichnungen, Normen, Vorschriften, QS-Dokumente, Aufträge, Abschlüsse, Bedienungsanleitungen, Pläne, Schaltpläne) und daraus benötigte Informationen zu entnehmen und anzuwenden, technische Zeichnungen für die Herstellung und Montage von Fenstern, Türen und Hebe-Schiebetüren zu lesen und zu erstellen,
- 2. eine Eingangskontrolle durchzuführen sowie die Qualität unterschiedlicher Holzarten zu beurteilen,
- 3. Produktionsschritte für die Herstellung von Fenstern, Türen und Hebe-Schiebetüren aus Holz, Metall- oder Kunststoffbauteilen durchzuführen,
- 4. Bearbeitungswerkzeuge (zB Gatter-, Band- und Kreissägeblätter, Zerspanungswerkzeuge) zu schärfen, zu schränken, zu stauchen und zu härten sowie bestückte Werkzeuge zu behandeln,
- 5. Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) zu interpretieren und zu dokumentieren.
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Spezialmodul „Design, Konstruktion und Projektmanagement“ |
Die zur Prüfung antretende Person hat bei der Aufgabenstellung |
- 1. Produkte und Einzelteile von Holzprodukten (zB Fenster, Türen, Hebe-Schiebetüren, Treppen, Möbel, Möbelteile, Holzleimprodukte) unter Anwendung unterschiedlicher innerbetrieblicher Konstruktions-Software (CAD) oder anderer digitaler Tools zu zeichnen und zu konstruieren oder Simulationen zu erstellen,
- 2. begleitende technische Unterlagen (zB Stücklisten, Kalkulationen, Dokumentationen, Montageanleitungen) mit Textverarbeitungs- oder Tabellenkalkulationsprogrammen zu erstellen,
- 3. das Projektmanagement inklusive Projektabwicklung zu beschreiben (zB Anforderungen, Methoden).
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