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§ 5 Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2024

Wirksamkeitsbeginn

§ 5.

Dieser Heimarbeitstarif ist ab 1. April 2024 gültig.

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2024

Gesetzesnummer

20012602

Dokumentnummer

NOR40262402

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