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§ 1 Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

Aktuelle FassungIn Kraft seit 07.3.2024

§ 1.

Die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wird ausgeschrieben.

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2024

Gesetzesnummer

20012546

Dokumentnummer

NOR40260815

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