Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 0
Limit-Verordnung 2024/25
Kurztitel
Limit-Verordnung 2024/25
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
23.02.2024
Außerkrafttretensdatum
31.08.2025
Index
61/01 Familienlastenausgleich
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien über die Höchstbeträge pro Schüler/in und Schulform für die unentgeltliche Abgabe von Schulbüchern im Schuljahr 2024/25 (Limit-Verordnung 2024/25 )
StF: BGBl. II Nr. 63/2024
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 31a Abs. 4 Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967 idgF, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung verordnet:
Zuletzt aktualisiert am
23.02.2024
Gesetzesnummer
20012532
Dokumentnummer
NOR40260458
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