UNTERABSCHNITT II
UMSETZUNG
ARTIKEL 327
Umsetzung des Abschlussberichts des Schiedspanels
Die Beschwerdegegnerin trifft die notwendigen Maßnahmen, um den Abschlussbericht des Schiedspanels umgehend nach Treu und Glauben umzusetzen und so die Einhaltung der Bestimmungen dieses Titels zu gewährleisten.
Zuletzt aktualisiert am
01.02.2024
Gesetzesnummer
20012514
Dokumentnummer
NOR40260078
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)