1. Abschnitt
Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie
§ 1.
Die fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie umfasst ein postpromotionelles theoretisches und praktisches Studium in Form eines Universitätslehrgangs auf Vollzeitbasis in der Dauer von mindestens drei Jahren oder entsprechend länger bei Teilzeitausbildung (180 ECTS) an einer österreichischen Universität gemäß Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) oder Privathochschulgesetz (PrivHG).
Zuletzt aktualisiert am
25.08.2023
Gesetzesnummer
20012339
Dokumentnummer
NOR40255349
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