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§ 1 KFO-AV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2023

1. Abschnitt

Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie

§ 1.

Die fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie umfasst ein postpromotionelles theoretisches und praktisches Studium in Form eines Universitätslehrgangs auf Vollzeitbasis in der Dauer von mindestens drei Jahren oder entsprechend länger bei Teilzeitausbildung (180 ECTS) an einer österreichischen Universität gemäß Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) oder Privathochschulgesetz (PrivHG).

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2023

Gesetzesnummer

20012339

Dokumentnummer

NOR40255349

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