§ 13.
Zur Unterstützung/Entlastung von Bediensteten mit Betreuungspflichten ist die Einrichtung von Eltern/Kinderarbeitszimmern entsprechend dem Modell der Deutschen Bundeswehr zu prüfen.
Zuletzt aktualisiert am
24.08.2023
Gesetzesnummer
20012337
Dokumentnummer
NOR40255325
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