4. Kompetenzbereich: Ökologie und Wasserwirtschaft |
4.1 Ökologie |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 4.1.1 den natürlichen Wasserkreislauf sowie die Selbstreinigungskraft von stehenden und fließenden Gewässern beschreiben.
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- 4.1.2 die Bedeutung der Abwasserentsorgung aus betriebswirtschaftlicher und volkswirtschaftlicher Sicht darstellen und ökologische Zusammenhänge erklären.
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- 4.1.3 die grundlegende Situation und die aktuellen Zielsetzungen der österreichischen Wasserwirtschaft und des Gewässerschutzes auch im Hinblick auf die Trinkwasserversorgung in Österreich darstellen.
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- 4.1.4 die Auswirkungen einer Abwassereinleitung in ein Gewässer beschreiben.
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4.2 Rechtliche Grundlagen der Wasserwirtschaft |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 4.2.1 die relevanten gesetzlichen Bestimmungen betreffend die erforderlichen Aufgaben der Wasserwirtschaft erläutern, insbesondere das Wasserrechtsgesetz und die Allgemeine Abwasseremissionsverordnung.
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- 4.2.2 die wichtigsten Begriffe der Wasserwirtschaft wie zB Abwasser, kommunales (häusliches) Abwasser, Niederschlagswasser, Mischwasser, Abwasserreinigung, Fremdüberwachung, Eigenüberwachung gemäß der Allgemeine Abwasseremissionsverordnung definieren.
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- 4.2.3 Informationen aus wasserrechtlichen Bescheiden von Abwasserbehandlungsanlagen entnehmen und daraus erforderliche Tätigkeiten ableiten, um einen ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten.
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5. Kompetenzbereich: Abwasserbehandlung |
5.1 Grundlagen der Abwasserbehandlung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 5.1.1 einen Überblick über Abwässer (Anfall, Zusammensetzung, natürliche Reinigung) und Abwasserableitung (Trenn- und Mischverfahren, Kanaltechnik, Regenwassersammlung und -ableitung) geben.
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- 5.1.2 die relevanten Bestimmungen betreffend die erforderlichen Aufgaben der Abwasserbehandlung einhalten und beachten, insbesondere das Wasserrechtsgesetz, die Emissionsverordnungen, den Wasserrechtsbescheid, das Umweltstrafrecht.
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- 5.1.3 bei der Überwachung der Einhaltung von, den Betrieb betreffenden, wasserrechtlichen Vorschriften und darauf beruhenden Bescheiden mitarbeiten (Eigenüberwachung).
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- 5.1.4 den grundlegenden Aufbau verschiedener Abwasserbehandlungsanlagen mit deren mechanischen, chemischen und biologischen Verfahrensstufen (und der mechanischen, biologischen bzw. chemischen Vorgänge) und wichtigsten Maschinen, Geräte und Einrichtungen wie zB Rechen, Pumpwerke, Becken, Faultürme auch anhand von Fließschemen, darstellen.
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- 5.1.5 aerobe und anaerobe (Kohlenstoffabbau, Stickstoffumwandlung, Phosphorelimination) Teilprozesse der Abwasserbehandlung samt deren Vorgängen beschreiben.
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- 5.1.6 die unterschiedlichen Abwasserströme in quantitativer und qualitativer Weise unterscheiden und die Auswirkungen auf den Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen beschreiben.
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- 5.1.7 einen Überblick über sich gegenseitig beeinflussende Prozesse und die daraus resultierenden Prozessverläufe geben zB den Zusammenhang zwischen Schlammentwässerung, Stickstoffrückbelastung und dem Anstieg von Ammonium im Ablauf.
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- 5.1.8 Informationen aus betriebsspezifischen Unterlagen ermitteln (zB aus Ablaufplänen, Flussdiagrammen, Stoffstromanalysen).
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- 5.1.9 einen Überblick über die Betriebsarten von Abwasserbehandlungsanlagen, wie zB Inbetriebnahmen, Betriebsunterbrechungen, Normalbetrieb, Betriebsprobleme und Störfallmanagement, geben.
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- 5.1.10 das Zusammenwirken von Kanalisation und Abwasserbehandlungsanlagen verstehen und daraus die richtigen Schlussfolgerungen für den Betrieb ableiten (zB Stoßbelastung auf der Abwasserbehandlungsanlage regeln).
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- 5.1.11 die Auswirkungen von Starkregenereignissen auf die Abwasserbehandlungsanlagen beschreiben und Maßnahmen (zB Einsatz von Regenbecken) zu Minderung der Auswirkungen vorschlagen (Regenwassermanagement).
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5.2 Bedienen und Überwachen von Abwasserbehandlungsanlagen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 5.2.1 den Aufbau, die Funktion und Bedienung von Maschinen, Geräten und Einrichtungen zur Förderung von Flüssigkeiten und Gasen wie Rohren, Armaturen, Pumpen, Verdichter und Antriebsaggregaten sowie deren Sicherheitseinrichtungen erläutern.
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- 5.2.2 Maschinen, Geräte und Einrichtungen zur Förderung von Flüssigkeiten und Gasen wie Rohre, Armaturen, Pumpen, Verdichter und Antriebsaggregaten sowie deren Sicherheitseinrichtungen überwachen.
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- 5.2.3 Maschinen, Geräte und Einrichtungen zur Förderung von Flüssigkeiten und Gasen wie Rohre, Armaturen, Pumpen, Verdichter und Antriebsaggregaten sowie deren Sicherheitseinrichtungen bedienen.
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- 5.2.4 die physikalischen Prinzipien, welche bei der mechanischen Abwasserbehandlung genutzt werden, beschreiben.
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- 5.2.5 den Aufbau, die Funktion und Bedienung von Maschinen, Geräten und Einrichtungen der mechanischen Abwasserbehandlung wie Rechen, Siebe, Sandfang, Absetzbecken, Leichtstoffabscheider darstellen.
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- 5.2.6 Maschinen, Geräte und Einrichtungen der mechanischen Abwasserbehandlung wie Rechen, Siebe, Sandfang, Absetzbecken, Leichtstoffabscheider überwachen.
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- 5.2.7 Maschinen, Geräte und Einrichtungen der mechanischen Abwasserbehandlung wie Rechen, Siebe, Sandfang, Absetzbecken, Leichtstoffabscheider bedienen.
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- 5.2.8 die biologischen (aeroben und anaeroben) Abläufe, welche bei der biologischen Abwasserbehandlung genutzt werden, beschreiben.
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- 5.2.9 den Aufbau, die Funktion und Bedienung von Maschinen, Geräten und Einrichtungen der biologischen Abwasserbehandlung wie Abwasserteiche, Tauchkörper, Tropfkörper, Vorklärbecken und Nachklärbecken, Belebungsbecken darstellen.
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- 5.2.10 Maschinen, Geräte und Einrichtungen der biologischen Abwasserbehandlung wie Abwasserteiche, Tauchkörper, Tropfkörper, Belebungsbecken bedienen und überwachen.
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- 5.2.11 die chemischen Abläufe, welche bei der chemischen Abwasserbehandlung genutzt werden, beschreiben.
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- 5.2.12 den Aufbau, die Funktion und Bedienung von Maschinen, Geräten und Einrichtungen der chemischen Abwasserbehandlung wie Fällungsbecken, Membranfilter und Parallelplattenabscheider darstellen.
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- 5.2.13 Maschinen, Geräte und Einrichtungen der chemischen Abwasserbehandlung wie Fällungsbecken, Membranfilter und Parallelplattenabscheider bedienen und überwachen.
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- 5.2.14 die Grundlagen der Trennung von Schlamm-Wassergemischen und der praktischen Gestaltung mit Vorklärbecken und Nachklärbecken (zB Zulaufgestaltung, Durchströmung, Ablaufgestaltung, Schwimmschlammräumung, Bodenschlammräumung) darstellen.
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- 5.2.15 einen Überblick über die Schlammbehandlung und -verwertung (zB Schlammanfall, Stabilisierung, Eindickung, Entwässerung, Hygienisierung, Trocknung, Kompostierung, Schlammentsorgung, Faulgasanfall, Faulgasverwertung, Sicherheitsvorschriften beim Umgang mit Faulgas) geben.
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- 5.2.16 den Aufbau, die Funktion und Bedienung von Maschinen, Geräten und Einrichtungen der Schlammbehandlung und -verwertung wie Eindicker, Pressen, Trockner, Faultürmen darstellen.
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- 5.2.17 Maschinen, Geräte und Einrichtungen der Schlammbehandlung und -verwertung wie Eindicker, Pressen, Trockner, Faultürme bedienen und überwachen.
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- 5.2.18 die einzuleitenden Maßnahmen sowie den Aufbau, die Funktion und Bedienung von Maschinen, Geräten und Einrichtungen für eintretende außerordentliche Ereignisse (wie ankommende Abwässer mit Löschwasser, Treibstoff, chemikalienhaltige oder giftige Stoffe) wie Notbecken darstellen.
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- 5.2.19 bei Maßnahmen im Fall eintretender außerordentlicher Ereignisse (wie ankommende Abwässer mit Löschwasser, Treibstoff, chemikalienhaltige oder giftige Stoffe) mitwirken.
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- 5.2.20 einfache Ablaufstörungen (zB verlegte Siebe oder Rechen) an Maschinen, Geräten und Einrichtungen der Abwasserbehandlungsanlage beheben.
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- 5.2.21 Reinigungsarbeiten an Maschinen, Geräte und Einrichtungen der Abwasserbehandlungsanlage mit den dazu benötigten Reinigungsgeräten (zB Hochdruckwagen) durchführen.
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5.3 Automatisierung von Abwasserbehandlungsanlagen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 5.3.1 die Prinzipien der Messung von Betriebszustandsgrößen in Abwasserbehandlungsanlagen wie Temperatur, Druck, Durchfluss, Füllstand, pH-Wert, den Aufbau, die Funktion und Einsatzbereiche der dazugehörigen Messgeräte sowie die Erfassung, Verarbeitung, Übertragung und Anzeige der Messwerte beschreiben.
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- 5.3.2 Betriebszustandsgrößen wie Temperatur, Druck, Durchfluss, Füllstand, pH-Wert messen bzw. ablesen.
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- 5.3.3 die berufsspezifischen Grundlagen der Elektrotechnik, Pneumatik, Mess-, Steuer- und Regeltechnik sowie die Funktion und Bedienung der dazu notwendigen Geräte in Bezug auf die Automatisierung von Abwasserbehandlungsanlagen darstellen.
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- 5.3.4 Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen (zB Luftvolumen im Belebungsbecken, Durchfluss im Absatzbecken) überwachen.
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- 5.3.5 Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen (zB Luftvolumen im Belebungsbecken, Durchfluss im Absatzbecken) bedienen.
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- 5.3.6 den Aufbau, die grundlegende Funktion und Komponenten sowie die Bedienung eines Prozessleitsystems (zB Bildschirmdarstellungen, Bedienmöglichkeiten, Datenmanagement, Eingriffsmöglichkeiten) erläutern.
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- 5.3.7 Abwasserbehandlungsprozesse mittels des betriebsspezifischen Prozessleitsystems steuern und überwachen sowie Prozesskontrollen und Prozessoptimierungen durchführen.
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- 5.3.8 die Möglichkeiten der intelligenten Vernetzung von abwassertechnischen Einrichtungen und Geräten in der Abwasserbehandlung darstellen.
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- 5.3.9 die Möglichkeiten des zukünftigen Einsatzes digitaler Technologie in Abwasserbehandlungsanlagen zB für Optimierungen in der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, bei der effektiveren Nutzung von Daten als Verbesserung für Entscheidungsgrundlagen sowie für zustandsbezogene Instandhaltungskonzepte für eine Reduzierung der Lebenszykluskosten beschreiben.
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5.4 Abfall, Abluft und Lärmschutz in Abwasserbehandlungsanlagen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 5.4.1 die weitere Verarbeitung oder Entsorgung von in Abwasserbehandlungsanlagen anfallendem Klärschlamm oder Abfall (zB Rechengut) beschreiben.
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- 5.4.2 die fachgerechte Entsorgung von Abfall organisieren und sicherstellen.
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- 5.4.3 die Weitergabe des anfallenden Klärschlamms (für Düngung, Kompostierung, Verbrennung) organisieren und sicherstellen.
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- 5.4.4 das Entstehen von Geruchsemissionen (Geruchsquellen) in Abwasserbehandlungsanlagen und Maßnahmen gegen deren Entstehen und zu deren Eindämmung (zB Einhausungen als Geruchsschutz) erklären.
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- 5.4.5 das Entstehen von Schallemissionen (Lärmquellen) in Abwasserbehandlungsanlagen und Maßnahmen gegen deren Entstehen und zu deren Eindämmung (zB Einhausungen als Schallschutz) erklären.
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5.5 Lagerung in Abwasserbehandlungsanlagen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 5.5.1 die betriebliche Lagerorganisation darstellen.
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- 5.5.2 einschlägige Sicherheitsbestimmungen, Vorschriften und Verhaltensweisen bei der Lagerung von unterschiedlichen Betriebsmitteln (zB Ersatzteilen, Chemikalien, Maschinen) einhalten.
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- 5.5.3 Betriebsmittel unter Beachtung ihrer spezifischen Eigenschaften lagern.
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5.6 Betriebsaufzeichnungen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 5.6.1 Dokumentationen, Betriebsaufzeichnungen und Protokolle, wie zB Tages-, Monats- und Jahresberichte, nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben mittels betriebsspezifischer Applikationen führen.
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- 5.6.2 Betriebsdaten (wie zB Betriebszustandsgrößen, Stoffströme wie Kanalräumgut, Rechengut, Klärschlamm) und Prozessaufzeichnungen protokollieren sowie diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen.
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- 5.6.3 Betriebsdaten und Prozessaufzeichnungen (zB mittels statistischer Methoden) auswerten und beurteilen (zB Plausibilitätsprüfungen durchführen) sowie im Anlassfall beim Einleiten von Korrekturmaßnahmen und beim Erkennen von möglichen Prozessoptimierungen mitwirken.
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- 5.6.4 ausgehende Stoffströme (zB Kanalräumgut, Rechengut, Klärschlamm) im betrieblichen System erfassen.
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- 5.6.5 Begleitscheine von Abfällen ausstellen sowie Verladetätigkeiten von Abfällen dokumentieren.
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- 5.6.6 erläutern, welchen Behörden Auskünfte erteilt werden müssen und welche Berichte für Behörden zu erstellen sind.
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- 5.6.7 bei der Erstellung von Berichten (zB Jahresberichten, Behördenmeldungen) mitarbeiten.
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6. Kompetenzbereich: Abwasseranalytik |
6.1 Labortechnische Grundlagen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 6.1.1 die Funktion sowie die Handhabung und das Anwendungsgebiet allgemeiner Laborgeräte und Laborapparate eines Abwasserlabors (zB Glasgeräte, Kunststoffgeräte, Heizplatten, Waagen, Öfen) erläutern.
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- 6.1.2 den betrieblichen Beschaffungsvorgang von Chemikalien, Tests sowie von Giften und den dazu berechtigten Personen (zB mit Giftbezugslizenz) erläutern.
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- 6.1.3 die im betriebsspezifischen Abwasserlabor eingesetzten Chemikalien unter Anwendung der Sicherheitsdatenblätter und den daraus abzuleitenden Maßnahmen und Verhaltensweisen sicher handhaben und entsorgen.
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- 6.1.4 grundlegende labortechnische Arbeiten wie zB Wägen, Messen von Volumen, Herstellen von Lösungen durchführen.
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- 6.1.5 die berufsspezifischen physikalischen, chemischen und biologischen Grundlagen erläutern und diese bei der Probenaufbereitung und bei der Durchführung von Prüfungen anwenden und beachten.
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- 6.1.6 die Notwendigkeit sorgfältigen Arbeitens bei der Probenahme und Analyse erkennen und berücksichtigen.
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6.2 Analytik |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 6.2.1 Informationen über Analyseschritte aus Arbeitsvorschriften und Sicherheitsdatenblättern entnehmen sowie notwendige Analyseschritte festlegen.
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- 6.2.2 Abwasser- und Schlammproben (zB Proben im Rahmen der betrieblichen Eigenüberwachung, Rückstellproben) nehmen sowie diese vor- und aufbereiten.
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- 6.2.3 berufsspezifische Analysen insbesondere absetzbare Stoffe, Schlammuntersuchungen (zB Trockensubstanzbestimmungen, Schlammindexmessungen, Schlammvolumen), Leitfähigkeit, pH-Wert, Stickstoff- und Phosphorbestimmung, Sauerstoffgehalt, CSB – Chemischer Sauerstoffbedarf, BSB5 – Biochemischer Sauerstoffbedarf, TOC – gesamter organischer Kohlenstoff/total organic carbon und Mikroskopie im Rahmen der Eigenüberwachung durchführen.
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- 6.2.4 Analysedaten auf Plausibilität prüfen und interpretieren sowie Kenngrößen berechnen und interpretieren zB Schlammalter, Schlammbelastung, Raumbelastung.
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- 6.2.5 Gefahrstoffe (zB Löschwasser, Treibstoff, chemikalienhaltige oder giftige Stoffe) im Zulauf optisch oder durch Sensoren erkennen und umgehend entsprechende Maßnahmen im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben setzen.
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- 6.2.6 durchgeführte Analysen dokumentieren und im Betriebsprotokoll erfassen.
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- 6.2.7 den Aufbau von Schlämmen sowie deren Unterscheidung im Mikroskop (Leitorganismen) erläutern.
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- 6.2.8 das mikroskopische Bild von einfachen Schlammproben beurteilen und Blähschlamm oder Schwimmschlamm erkennen.
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7. Kompetenzbereich: Instandhaltung von Abwasserbehandlungsanlagen |
7.1 Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Einrichtungen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 7.1.1 einen Überblick über Instandhaltung von abwassertechnischen Maschinen, Geräte und Einrichtungen geben.
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- 7.1.2 erläutern, warum ausreichend Ersatzteile vorrätig gehalten und organisatorische Maßnahmen zur raschen Reparatur getroffen werden müssen.
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- 7.1.3 technische Unterlagen, insbesondere Pläne, technische Zeichnungen, Schalt- und Anschlusspläne, Ablaufpläne, technische Richtlinien, Betriebsanleitungen Wartungspläne und Datenblätter lesen und daraus für ihre Arbeit notwendige Informationen entnehmen.
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- 7.1.4 verschiedene Werk- und Hilfsstoffe erkennen und ihre Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten darstellen.
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- 7.1.5 die Sicherheit von Handwerkzeugen sowie handgeführten Maschinen (zB Bohrmaschine) im eigenen Tätigkeitsbereich gewährleisten, diese auf Beschädigungen prüfen bzw. beschädigte Handwerkzeuge sowie handgeführte Maschinen austauschen.
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7.2 Instandhaltung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 7.2.1 Werkstoffe (Stahl, legierter Stahl, Kunststoffe) und Werkstücke manuell und mit handgeführten Maschinen bearbeiten (zB Bohrungen anfertigen).
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- 7.2.2 Störungen an abwassertechnischen Maschinen, Geräten und Einrichtungen frühzeitig erkennen und entsprechende Maßnahmen einleiten.
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- 7.2.3 im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten (Warten, Instandsetzen) abwassertechnische Maschinen, Geräte und Einrichtungen demontieren und montieren.
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- 7.2.4 einfache Instandhaltungsarbeiten an abwassertechnischen Maschinen, Geräten und Einrichtungen unter Beachtung einschlägiger Sicherheitsvorschriften durchführen.
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- 7.2.5 Fehlfunktionen und Störungen an abwassertechnischen Maschinen, Geräten und Einrichtungen erkennen, beurteilen, systematisch eingrenzen und identifizierte Probleme im Einklang mit betrieblichen Vorgaben rückmelden (zB an den Vorgesetzten).
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- 7.2.6 Arbeiten an abwassertechnischen Maschinen, Geräten und Einrichtungen, die von anderen Personen bzw. Gewerken übernommen werden müssen, identifizieren (zB Arbeiten an elektrischen Einrichtungen).
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- 7.2.7 Fehlfunktionen und Störungen an Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen (zB Messeinrichtungen, Datenübertragungseinrichtungen) erkennen und in Einklang mit den betrieblichen Vorgaben melden.
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- 7.2.8 die Vorschriften zur Erstprüfung und wiederkehrenden Prüfung von Anlageteilen (zB Hebezeuge), sicherheitsrelevanten Anlagenkomponenten (zB Gasrohrleitungen) und Messeinrichtungen (zB Durchflussmesseinrichtungen) einhalten.
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