Rechtsnormen
Verordnungen
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 6 SKZVV
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
01.4.2023 bis 30.06.2025 (BGBl. II Nr. 82/2023)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.