Ist auf Förderanträge, die ab dem 23.6.2025 eingebracht werden, anzuwenden, vgl. § 18 Abs. 3 Z 2.
Anlage 1
Fertigungsschritte gemäß § 6 Abs. 8
Technische Komponente | Fertigungsschritte |
Photovoltaikmodule | - – Modulherstellung, bestehend aus der Eingangsinspektion, dem Hinzufügen einer Folie bzw. von Glas, dem String-Prozess (Löten), der Laminierung, der Verkabelung, der Montage des Rahmens (ausgenommen rahmenlose Module) und dem Testen des Moduls
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Wechselrichter | - – Bestückung der Leiterplatten
- – Endfertigung, bestehend aus der Endmontage, der Endprüfung und der Verpackung
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Stromspeicher | - – Batteriezellenfertigung
- – Fertigung des Batteriemoduls inklusive des Batteriemanagementsystems, bestehend aus der Montage der Hardware inklusive Bestückung, Verkabelung, Programmierung und Einbettung von Batteriezellen, Endmontage und Endprüfung
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Zuletzt aktualisiert am
24.04.2025
Gesetzesnummer
20012195
Dokumentnummer
NOR40269252
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