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Artikel 5 Abkommen über die gemeinsame Nutzung der Erdgasspeicheranlagen Haidach und 7Fields (Deutschland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.3.2023

Artikel 5

Befristung und Änderung

Das Abkommen tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft. Das Abkommen kann auf Vorschlag einer der Vertragsparteien schriftlich und einvernehmlich geändert werden.

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2023

Gesetzesnummer

20012188

Dokumentnummer

NOR40251255

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