§ 1.
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 22 Donauufer Autobahn im Bereich der A 221 Nordbrücke festgelegt:
- 1. der Abschnitt zwischen km 0,00 und km 0,63 der Richtungsfahrbahn Knoten Floridsdorf und
- 2. der Abschnitt von km 0,62 bis km 0,02 (Rampe A 22 R57) der Richtungsfahrbahn Knoten Nordbrücke .
Zuletzt aktualisiert am
22.02.2023
Gesetzesnummer
20012180
Dokumentnummer
NOR40251181
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)