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Artikel 8 Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 (Bund – Länder)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2022

1. Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 24 Abs. 1 mit 1. September 2022 zwischen dem Bund und den Ländern Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg und Tirol in Kraft getreten. 2. Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 24 Abs. 5 zwischen dem Bund und den Ländern Burgenland und Wien mit 1. Oktober 2022 in Kraft getreten. 3. Gilt für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 (vgl. Art. 25).

Artikel 8

Werteorientierung

Jedes Kind ist durch eine entsprechende Werteerziehung zu befähigen, allen Menschen unabhängig von Herkunft, Religion und Geschlecht offen, tolerant und respektvoll zu begegnen und intolerantes Gedankengut abzulehnen. Zur Gewährleistung dessen haben die elementaren Bildungseinrichtungen sowie Tageseltern einen bundesweiten Werte- und Orientierungsleitfaden anzuwenden und diesen in ihren Grundsätzen, Statuten und Regelungen zu vertreten.

Schlagworte

Werteleitfaden

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2025

Gesetzesnummer

20012012

Dokumentnummer

NOR40247074

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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