Amtsgeheimnis
§ 12.
Alle Personen, die für die FMA tätig sind oder waren, sind an das Amtsgeheimnis gebunden.
Zuletzt aktualisiert am
28.07.2025
Gesetzesnummer
20011784
Dokumentnummer
NOR40241026
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Amtsgeheimnis
§ 12.
Alle Personen, die für die FMA tätig sind oder waren, sind an das Amtsgeheimnis gebunden.
Zuletzt aktualisiert am
28.07.2025
Gesetzesnummer
20011784
Dokumentnummer
NOR40241026
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