vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 7 Frauenförderungsplan für die Parlamentsdirektion 2021-2026

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2021

Auswahlkriterien

§ 7.

(1) In Bewerbungsgesprächen sind diskriminierende Fragestellungen (wie etwa nach Familienplanung) unzulässig. Bei der Beurteilung der Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern dürfen keine Bewertungskriterien herangezogen werden, die sich an einem diskriminierenden, rollenstereotypen Verständnis der Geschlechter orientieren (wie beispielsweise Kinderbetreuungspflichten).

(2) Das Vorliegen einer Schwangerschaft ist, sofern alle anderen Voraussetzungen zutreffen, kein Grund zur Ablehnung der Aufnahme oder der Übernahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis.

(3) Für die Übernahme von leitenden Funktionen ist Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich kein Ausschließungsgrund. In konkreten Fällen ist die Möglichkeit der Beibehaltung oder Einführung eines reduzierten Stundenausmaßes ergebnisoffen und unter Einbeziehung der/des Gleichbehandlungsbeauftragten und ihrer/seiner Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter zu prüfen.

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2023

Gesetzesnummer

20011523

Dokumentnummer

NOR40232605

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)