Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung
§ 14.
Die Parlamentsdirektion ist bestrebt, die organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Leitungspositionen grundsätzlich auch in Teilzeitbeschäftigung ausgeübt werden können. Modelle der Teamarbeit und Projektverantwortlichkeit in Abteilungen sollen erprobt werden (z. B. Pilotprojekte zur Erprobung neuer Formen der inhaltlichen Stellvertretung, der internen Kommunikationsabläufe und anderer Rahmenbedingungen).
Zuletzt aktualisiert am
25.08.2023
Gesetzesnummer
20011523
Dokumentnummer
NOR40232612
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