§ 1.
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 21 Wiener Außenring Autobahn festgelegt:
- 1. auf der Richtungsfahrbahn Knoten Vösendorf der Abschnitt zwischen km 12,02 und km 19,19 und
- 2. auf der Richtungsfahrbahn Knoten Steinhäusl der Abschnitt zwischen km 19,19 und km 12,02.
Zuletzt aktualisiert am
23.03.2021
Gesetzesnummer
20011497
Dokumentnummer
NOR40231819
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