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Artikel 1 Obsoleterklärung bzw. Beendigung betreffend das Meistbegünstigungsabkommen und das Provisorische Meistbegünstigungsabkommen (Brasilien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 26.1.2021

Artikel 1

Österreich und Brasilien haben einvernehmlich festgestellt, dass der Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und der Republik Brasilien betreffend ein Meistbegünstigungsabkommen, BGBl. Nr. 93/1932, und das Provisorische Meistbegünstigungsabkommen zwischen Österreich und Brasilien, BGBl. Nr. 318/1936, durch länger andauernde übereinstimmende Nichtanwendung obsolet geworden bzw. gemäß Art. 59 Abs. 1 lit. a des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge, BGBl. Nr. 40/1980, als beendet anzusehen sind.

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2021

Gesetzesnummer

20011452

Dokumentnummer

NOR40231028

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