Artikel 1
Österreich und Brasilien haben einvernehmlich festgestellt, dass der Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und der Republik Brasilien betreffend ein Meistbegünstigungsabkommen, BGBl. Nr. 93/1932, und das Provisorische Meistbegünstigungsabkommen zwischen Österreich und Brasilien, BGBl. Nr. 318/1936, durch länger andauernde übereinstimmende Nichtanwendung obsolet geworden bzw. gemäß Art. 59 Abs. 1 lit. a des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge, BGBl. Nr. 40/1980, als beendet anzusehen sind.
Zuletzt aktualisiert am
26.01.2021
Gesetzesnummer
20011452
Dokumentnummer
NOR40231028
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