Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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§ 2 Betragsgrenzen (Bund und Länder) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für das Jahr 2020
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12.12.2020 bis 30.07.2021 (BGBl. II Nr. 560/2020)
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